Die Daten der Versichertenkarte werden elektronisch erfasst und dienen als Nachweis des Versichertenverhältnisses. Ohne die Versichertenkarte ist daher eine Behandlung nicht möglich – Notfälle ausgenommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Versichertenkarte zu Beginn einer Behandlung und während der Behandlung jeweils wieder zu Anfang eines neuen Quartals in der Praxis vorlegen.